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MaryW, 16.09.21, 21:52
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Programmentgelte | 643,0 Mio. Euro |
Werbung | 219,5 Mio. Euro |
Sonstige Umsätze | 190,7 Mio. Euro |
Umsätze Konzern | 1.053,2 Mio. Euro |
Rechnen ist halt schwer, vor allem wenn die Matura so lange zurückliegt und selbst der Oberste Gerichtshof in der Begründung der Aufhebung des 2. Durchgangs der BP-Wahl 2016 allen gezeigt hat, dass ab einem gewissen Abstand dazu und einer erreichten gesellschaftlichen Flughöhe Matura-Niveau in Mathematik oder wenigstens ein Bewusstsein der eigenen nicht vorhandenen entsprechenden Fähigkeit hierzulande nicht mehr notwendig ist. "Wödglasse" möchte man fast ausrufen.
Anmerkung: Inzwischen hat Herr Fidler den Fehler korrigiert und sich entschuldigt.
Die Regulierungsvorgabe der EU-Kommission und der GD Wettbewerb an die Republik Österreich war, den Werbungsanteil an den Erträgen des ORF von knapp unter der Hälfte auf ca. ein Drittel zu senken.
Da hat das Bundeskanzleramt, gleich ob rot oder schwarz, doch einigermaßen übererfüllt, nicht wahr. Und das merkt man, zu allererst an den Dialogen in den Serien und dann am stetigen Qualitätsverfall in den Doku-Schienen. Vielleicht merkt man es auch nur, wenn man genug Youtube und Netflix schaut und die Abstände beim ORF-Schauen groß genug sind, um der Differenz-Wahrnehmung eine Chance zu geben.
Inzwischen muss die Erste Bank Group dafür sorgen, dass Erwachsene und Kinder wenigstens die Milchmädchen-Rechnungsarten der Haus- und Betriebswirtschaft lernen können, weil einerseits Schulbildung und "Learning on the Job" bezgl. schwererer Rechnungsarten irgendwie komplett im Eimer sind und andererseits Menschen Finanzdirektor(inn)en und Chefcontroller(innen) werden, die nicht viel mehr wissen und können, als eine populäre Auswahl von Steuerparagraphen zu kennen, von 2-Spalten-Additionen nicht gleich völlig verwirrt zu werden und den Eindruck zu erwecken, sie könnten bei Bedarf etwas härter sprechen als die anderen Weichgespülten.
plink, only 1 comment, praise or blame!We don't know who discovered water, but we know it wasn't a fish
Der Standard zitiert aus einem Strategiepapier eines beliebigen Kandidaten für die Wahl zum Generaldirektor des ORF: "In Zukunft werden viele Inhalte des ORF rein digital konsumiert werden. Hierfür ist derzeit keine Gebühr zu entrichten. Um einen erfolgreichen Ausbau dieser Aktivitäten auch in Zukunft stabil finanzieren zu können, ist es notwendig, dass Gebühren auch für den Onlinebereich eingehoben werden dürfen. Es ist denkbar, ein Grundangebot kostenfrei und weitere Zusatzfunktionen nur mit einem an die GIS-Gebühr gebundenes Log-in anzubieten."
Solange nicht einmal oder vielleicht vor allem Medienjournalisten und Publizistikprofessoren in Österreich in diesem erschreckenden Ausmaß irgendeine fundamentale Ahnung von Medien, ihren Technologien, deren Wirkungen und Strukturen haben, werden in Europa alle Medienstrategien einschließlich der Medienpolitik sowie die Kritik an ihnen auf einem irgendwie elenden Niveau verharren.
"Digital" wird von der Mehrheit der Fachmenschen in und um diese Branche herum als "Chiffre" oder "Metapher" gerne für die aktuelle Phase der Wahrnehmungs- und Kommunikationsrevolution, die seit dem Ende des 2. Weltkrieg in Gang gekommen ist und die seit der massenhaften Verbreitung des "Internet" überall durch die diesem innewohnende Übertragungs-Symmetrie noch einmal beschleunigt wurde, gebraucht. Allerdings sollte man schon daran, dass fast die gesamte "Digitalisierung" der Medien in den 70er-Jahren begonnen und in den 90er Jahren fast vollständig abgeschlossen wurde, leicht erkennen können, um wieviel falscher und reduktiver diese Metapher in der Gegenwart noch geworden ist. Andererseits zeigt es uns, dass die strategisch Interessierten der Branche, allen voran CEOs und Strategieberater erst jetzt und damit viel zu spät beginnen, diese Revolution ernst zu nehmen und sie deswegen erst recht nicht wirklich begreifen können.
Auch in den 90ern war "Digitalisierung" ein Begriff, der nur einen kleinen, wenn auch wichtigen, Teil des Prozesses bezeichnete, schon kontraproduktiv. Die Digitalisierung war wichtig, um die Menge der Informationen, die im elektromagnetischen Spektrum in Vakuum, Luft, Kupferleitungen, Glasfasern, Halbleitern usw. übertragen und verarbeitet werden kann, drastisch zu erhöhen und besser, d.h. effizienter produzieren und kontrollieren zu können. Vor der Digitalisierung konnte elektrische 2-Wege-Kommunikation wirtschaftlich für alle (die sogenannten Massen) nur für Töne durchgeführt werden, während Bild und Ton nur in eine Richtung und dazu rundum durch Vakuum, Luft und Koaxialkabel gesendet werden konnte.
Auf elektrischen Analogien zu Schall- und Lichtwellen beruhte tatsächlich nur die Audioübertragung und -aufzeichnung und für das Bild gilt das Gleiche nur für die Videotechnologie, nicht für die Fotografie und den Bildteil des Kinofilms. Und die Schrift, ganz besonders die Alphabet-Schrift, die war natürlich seit den alten Phöniziern eine digitale und komprimierte Notation der gesprochenen Sprache sowie des Rechnens und hat daraus durchaus auch ein Eigenleben entwickelt und ihrerseits auf das Sprechen und Denken aller, die sie verwendeten, zurückgewirkt. Darauf, dass die Medienmacher und die Menschen, die in Medien agieren, Medien nicht wahrnehmen können, hat Herbert Marshall McLuhan 1968 in seinem Buch "War & Peace in the Global Village" in der Metapher, die wir im Titel wiedergeben, ein sehr schönes Streiflicht gesetzt.
Für den Fall, dass nun immer noch nicht klar ist, was wir meinen:
Um all diese Details brauchen sich die digitalfortschrittsgläubigen Medien-CEOs, ihre Berater und ihre Kritiker ja nicht zu kümmern, auch nicht darum, dass Digitalisierung, wie gesagt, mit "Nachsicht aller Taxen" nur für die Zeit von Mitte der 80er- bis zum Ende der 90er-Jahre eine brauchbarer Begriff ist. Darüber, dass die Schrift und die schriftlichen Zahlensysteme, besonders das sogenannte "arabische", die die letzten paar 1000 Jahre verwendet worden sind, eine ziemlich radikale digitale Abstraktion von Wahrnehmung und Kommunikation geleistet hat, dass die Fotografie und der Kinofilm von ihrer Erfindung an beide sehr digital waren, dass beide erst durch die elektro-magnetische "analoge" Übertragung und Aufzeichnung von Tönen und dann Bildern in ihrer absoluten Bedeutung reduziert wurden und dass die heutige "high definition" der "digitalen" Verarbeitung Bild und Ton auf der Wahrnehmungsebene viel "analoger" macht als es die vorangegangenen "technischen" Systeme konnten, darüber sollte man dringend beginnen, nachzudenken und zu diskutieren.
Genauso wenig wie um die technischen und wirkungsmäßigen Details müssen sich die "Expertinnen und Experten" darum scheren, dass der Verfassungsgerichtshof es zwar für verfassungsgeboten hält, dass der ORF in sozialen Medien seine Inhalte und das Publikum Beiträge dazu publizieren kann/darf, es andererseits aber nicht für verfassungswidrig hält, dass das ORF-G in § 4f Abs.2 gleichzeitig der Publikation von Inhalten durch das Publikum im ORF.at-Netzwerk völlig absurde Beschränkungen auferlegt.
Dass die damalige ORF-Geschäftsführung diesen Beschränkungen im Zuge von "Geheimverhandlungen" mit den Privatmedien-Verbänden selbst zugestimmt hat, tut dem aus meiner Sicht keinen Abbruch. Oder verwechsle ich da die österreichische Gesetzmach-Praxis mit einer übergeordneten legalen Systematik, die ich, quasi nur autodidaktischer juristischer Laie, übersehen habe?
“A fish does not realize its medium until that water changes through adding ink or poisons”.
plink, 2 comments, praise or blame!Der Rundfunk als öffentliches Gut und als privates Gut
An seinem Beginn in den 1920er Jahren war der Rundfunk ein klassisches öffentliches Gut, ganz unabhängig davon, ob, wie von den meisten entwickelten Staaten, die Lizenzen zu seiner Verbreitung zunächst an private Kapitalgesellschaften oder, wie im vereinigten Königreich, nach dem initialen Scheitern und der Auflösung der privatwirtschaftlichen British Broadcasting Company, an öffentlich-rechtliche Körperschaften vergeben wurden. Der Weg der Verstaatlichung wurde auf dem europäischen Kontinent in einer Mehrzahl der Ländern praktiziert und hängt damit zusammen, dass die "reaktiven Revolutionen", die der ungezügelte Kapitalismus vielerorts auslöste, praktisch durchgehend zu mehr Tyrannei und nicht zu mehr Freiheit und Demokratie geführt hat.
In einem früheren Text haben wir kurz vorgestellt, was ein öffentliches Gut ist und warum es das ist. In der 2*2 Darstellung aus der Wikipedia wird "free to air television" als klassisches öffentliches Gut genannt. Schauen wir uns das einmal für den Rundfunk allgemeiner aber auch genauer an.
Abschließbar | Nicht Abschließbar | |
Rivalität im Konsum | Private Güter Speisen, Kleidung, Spielzeuge,Autos |
Allmende Güter Fische, Wild, Wasser, Gemeinschaftsweide |
Nichtrivalität im Konsum | Vereinsgüter Pay-TV, Vereinssport |
Öffentliche Güter Landesverteidigung, frei empfangbarer Rundfunk, Luft |
Ultimativ ist natürlich fast jedes Gut mit militärischen und technologischen Mitteln abschließbar und wird nahezu jedes Gut ab einer gewissen Menge an willigen Verbrauchern einer Kompetition unterworfen, und sei es nur durch die Ressourcen-Allokation für die Produktion.
Bevor preiswerte Rechner (Mikrochip-Preise <10$ oder so) existierten, die ein beim Sender verschlüsseltes Rundfunksignal beim Empfänger preiswert entschlüsseln konnten, war also der Rundfunk (im eigentlichen Sinn von durch den "Äther") im Gegensatz zum Telefon und allen kabelgebundenen Telekommunikationen fundamental ein öffentliches Gut, was auch in den entsprechenden amerikanischen Gesetzen gut nachvollziehbar ist. Dass dabei die Herstellung und Verteilung an privatrechtliche Gesellschaften und Individuen delegiert war, tut dem keinen Abbruch.
Die Telefonie war in Europa von bald nach ihrem Beginn an lange ein öffentlich kontrolliertes Gut und zwar aufgrund einer Tradition, die ein Fermmeldemonopol des Staates als unverzichtbar ansah. Fundamental ist sie das dagegen nie gewesen, weil sie - zumindest in ihrer klassischen Form - keine der beiden Bedingungen für ein öffentliches Gut nach der obigen Definition erfüllt: Der Zugang zum Netz war von Anfang an leicht abschließbar und gewisse Aspekte von Non-Rivalität gewinnt sie erst mit den modernsten Infrastrukturtechnologien und den neuesten Innovationen, wie z.B. Glasfaserkabeln bis an die Ecke und enormen Überfluss generierenden Modulations- und Multiplexing-Methoden. In Wien können sich mittlerweile ältere Leute noch gut an die Konkurrenz um die "Zeitscheiben" eines Viertel-Telefons erinnern.
Umgekehrt bedeutet, dass etwas fundamental ein "öffentliches Gut" ist, nicht automatisch, dass es auch in der Verfügungsgewalt der "Öffentlichkeit" ist. Ob also ein öffentliches Gut öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben und kontrolliert wird, ist tatsächlich immer eine politische Entscheidung des hoheitlichen Gemeinwesens, im dem es sich befindet. Die fundamentalen Grundlagen beeinflussen diese Entscheidung natürlich, determinieren tun sie sie aber nicht.
Die British Broadcasting Company Ltd. wurde im Oktober 1922 in London von britischen und amerikanischen Elektrogeräteherstellern zur gemeinsamen Absatzsteigerung von Rundfunkgeräten durch ein regelmäßiges Programmangebot gegründet. Und zwar als Kapitalgesellschaft mit einer Starteinlage von £60.006,00. Die Konsortialpartner in der AG waren Marconi’s Wireless Telegraph Company, die Vickers Electrical Company, die Radio Communication Company, The British Thomson-Houston Company, The General Electric Company undThe Western Electric Company. Am 1. November 1922 erhielt das Unternehmen vom Postmaster General die Sendelizenz.
In Europa, selbst in Großbritannien, war, wie es scheint, die konsumorientierte Marktwirtschaft in der Zwischenkriegszeit (1919 - 1939) nicht weit genug vorangeschritten, um die Erstellung und Verbreitung dieses öffentlichen Gutes allein mit dem Verkauf der Empfangsgeräte und der Annahme und Ausstrahlung von regelbeschränkter Werbung ausreichend zu finanzieren. Im Laufe der 20er-Jahre wurde dieser Umstand im UK mehr und mehr deutlich. Das britische Parlament sah außerdem keine Veranlassung, die staatlichen Gebühren auch für die "passive" Nutzung einer öffentlichen Ressource (Äther, elektromagnetische Frequenzbänder) aufzuheben. Staatliche Funktionäre wie der Postmaster General, am besten aus dem Stand der Peers, wurden für am geeignetsten angesehen, dieses öffentliche Gut zu verwalten und zu kontrollieren.
Letztendlich reichte der Verkauf von Radiogeräten nicht aus, Betrieb und Ausbau der Infrastruktur sowie die Produktion eines attraktiven Programms zu finanzieren. Konsequenterweise wurde 1926/7 im Vereinigten Königreich durch die Umwandlung der privatrechtlichen British Broadcasting Company Ltd. in die Britisch Broadcast Corporation, die erste und beispielgebende Öffentlich-Rechtliche Rundfunkorganisation (Public Service Broadcasting) geschaffen.
Die neue BBC erhielt eine königliche Charta, die die BBC demonstrativ der Kontrolle durch die wechselnden Regierungen und ihrer Parlamentsmehrheiten entziehen sollte und dies zum Teil real tat und manchmal half, zu verbergen, dass dieses Ziel nicht immer wirklich erreicht wurde. Eine spezifische europäische Problemstellung in der Balance zwischen privat und öffentlich war damit vorläufig gelöst. Das Modell sollte nach dem 2. Weltkrieg, nicht zuletzt durch Zwang der Sieger und v.a. in den Verliererländern, viele rechte und schlechte Nachahmer finden. In den Staaten des Warschauer Paktes dagegen war öffentlicher Rundfunk stets dem Parteiinteresse und der Parteisteuerung unterworfen und, wo es überhaupt so etwas wie eine andere Regelung gab, diese eine Art Farce, was hauptsächlich daran lag, wer die Organe der Rundfunkgesellschaft ernannte.
In den Vereinigten Staaten von Amerika stellten sich die gleichen Fragen in Bezug auf den Rundfunk. Dort waren nach dem 1. Weltkrieg durch die Marktgröße und den Entwicklungsstand der Wirtschaft andere Voraussetzungen für das "free to air"-Radio bereits gegeben. Zudem sahen das zuständige Department der Regierung (commerce) und der Kongress keinen Anlass, den Bürgern für die rein passive Nutzung des Wellenspektrums eine Gebühr abzuverlangen.
Die unterschiedlichen Umstände führten zu teils ähnlichen, teils sehr verschiedenen Antworten der amerikanischen Politik, die das vereinigte Königreich viel später teilweise, erst nach dem WKII, der Wiedereinführung des Fernsehens und der Übernahme amerikanischer Produkt- und Vertriebsstragien, mit der Einführung des dualen Rundfunksystems nachvollzog.
In den 20er-Jahren traute jedenfalls das amerikanische Parlament gestandenen Individualkapitalisten (Entrepeneurs) mehr moralische Festigkeit, Selbstlosigkeit und Eignung zur Organisation der Nutzung der hoheitlichen Ressource "Äther" zu als quasi-staatlichen Funktionären oder Adeligen, die ja schon während der Amerkikanischen Revolution alle Titel verloren hatten. Es begnügte sich mit einer Aufsichtsbehörde und entsprechenden Gesetzen zur Wahrung des öffentlichen Interesses und sah von Beginn an keinen Grund, diesen Lizenzinhabern Werbung zu untersagen und versah diese deswegen nur mit gesetzlichen ethischen Regeln.
In Österreich fand die Entwicklung des Rundfunks wie in vielen anderen Ländern des Kontinents mit vielen Aufs und Abs und sehr durchmischt statt. Schon 1921 wurde eine Lizenz für einen kommerziellen drahtlosen Auslandstelegraphendienst erteilt. 1922 reichten ein Einzelunternehmer, eine Gruppe "Wiener Telefonfabriken" und eine weitere Unternehmensgruppe um den Industriellen Schrack Konzessionsgesuche für einen Unterhaltungsrundfunk ein. Nachdem noch weitere Lizenzwerber Konzepte vorgelegt hatten, darunter auch ein Gruppe um die "Österreichische Marconi AG", die schon seit 1921 die Lizenz für den Auslandfunkverkehr besaß und Telefunken, schleppten sich die Verhandlung noch bis 1924 hin.
Letztlich waren es die guten Beziehungen zum mächtigen christlich-sozialen Politiker Rintelen und halbstaatlichen Banken, die den Ausschlag gaben, dass die Lizenz an eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 4 Milliarden Kronen, die Radio Verkehrs-AG (RAVAG) erteilt wurde. Deren Aktionäre waren das Oesterreichische Creditinstitut für öffentliche Unternehmungen und Arbeiten, die Steierbank AG, die Oesterreichische Anzeigengesellschaft AG, die Österreichische Telefonfabriks AG, vormals Berliner, Ericsson, Kapsch & Söhne, Leopolder und Sohn, aber auch die Gewista (Gemeinde Wien) und das Handelsministerium (Republik Österreich) bekannt sind. Das erfolgreichste Produkt der RAVAG war vor und nach dem 2. Weltkrieg "Radio Wien". Soll man das aus heutiger Sicht eine "Private-Public Partnership" nennen? Jedenfalls entwickelte sich der Hörrundfunk in Österreich in der Folge lange von der Staatsverbundenheit hin zur mehr Staatsnähe und letztlich zum Staatsrundfunk. (Besetzung von Führungsposten im Sinn der Vaterländischen Front, Verstaatlichung und Eingliederung in den Reichsrundfunk durch das Nazi-Regime)
Ab 1945 war natürlich alles anders. Die amerikanische Besatzungsmacht gründete gleich den Sender "Radio Rot-Weiß-Rot", die britische Armee das "Blue Danube Network" und die "Sendergruppe Alpenland". Zuletzt kam noch die französische Militärverwaltung mit der "Sendergruppe West" dazu. Die Sowjetunion versuchte, die RAVAG und Radio Wien, manchmal mit mehr, manchmal mit weniger Erfolg zu kontrollieren.
1955 war "Österreich frei". Die aufgezählten Rundfunkgesellschaften, einschließlich "Radio Wien", waren schon vorher von den "powers that went" an die Republik Österreich übergegeben worden, die sie rasch in einer Verwaltungsbehörde, dem "Österreichischen Rundspruchwesen", zusammenfasste. 1958 entstand daraus wiederum die "Österreichischer Rundfunk" - Ges.m.b.H. 1967 bekam diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach einem zeitungsgesteuerten Volksbegehren per Rundfunkgesetz 1967 "öffentlich-rechtliche" Struktur- und Programmvorschriften, blieb jedoch immer noch im Staatseigentum. Der Rundfunk blieb hierzulande also mehr oder minder trotz des bis heute regelmäßig abgefeierten "Rundfunkbegehrens" bis 1974 unter direkter eigentumsbasierter Staatskontrolle, auch wenn diese während der letzten 7 Jahre durch das erwähnte Gesetz gemildert und beschränkt war.
Erst die Regierung Kreisky folgte 1974 formal dem britischen Vorbild, als der ORF per Rundfunkgesetz 1974 mit dem die privatrechtliche Verfasstheit des ORF, dessen Aufsichtsrat von der Regierung besetzt wurde, beendet und der ORF in eine "Anstalt" öffentlichen Rechts umgewandelt wurde. Parallel dazu wurde die Unabhängigkeit des Rundfunks in Österreich nicht mehr nur durch wenige sehr abstrakte Sätze im Rundfunkgesetz, sondern auch durch ein entsprechendes neues Verfassungsgesetz abgesichert. Das ORF-Gesetz der schwarzblauen Regierung Schüssel von 2001 wandelte den ORF von einer Anstalt in eine Stiftung öffentlichen Rechts um, die Besetzung des Stiftungsrats wurde neuen, angeblich entpolitisierenden Regeln unterworfen, die Periode verlängert und aus den Intendanten wurden Direktoren.
Natürlich kam bei beiden Gelegenheiten und kommt bis heute auch der eine oder andere Kontrolltrick - recht konzentriert in den Besetzungsregeln des (früher) Kuratoriums und (heute) Stiftungsrats - zur Anwendung. Der verfassungsgesicherten Unabhängigkeit zum Trotz bestimmt in Österreich fast immer letztlich der Bundeskanzler den GI/GD des ORF und damit die Personalhoheit ebendort. In 3 bekannten Fällen hat der österreichische Bundeskanzler (je 1 mal Kreisky, Vranitzky, Schüssel) bei dieser Bestellung nicht gut aufgepasst: 1978 und 1989 wurde Gerd Bacher gegen den Willen des Bundeskanzlers zum GI und 2006 Alexander Wrabetz gegen den Willen des Bundeskanzlers zum GD gewählt.
So weit zu den historischen Anfängen. Andere Länder und Lösungen und die feinen Unterschiede zwischen Lizenz, Charta und Auftrag werden wir vielleicht ein andermal betrachten.
PS: Das klassische öffentliche Gut ist die Landesverteidigung. Insoferne der internationale Sport mit Nationalmannschaften irgendwie zur Landesverteidigung gehört, was dieses Land mit der Verpflichtung vieler Sportler/innen beim Bundesheer verstanden hat und bei einer Regierungsbildung der letzten Jahre kurzfristig auch nachvollzogen hat (Sport im Verteidigungsministerium in der Bundesregierung Faymann I), und nur das free-to-air Fernsehen massenwirksamen Profisport für alle Bürger verfügbar macht, gehören Spiele mit Nationalmannschaften zum öffentlichen Gut. Solche mit Individuen und Klubmannschaften, die sich im Privatbesitz befinden, nicht. Unter Umständen gehören sie zu den Vereinsgütern. Sogar das ist heutzutage strittig.
plink, nix, praise or blame!Öffentliches Gut - Öffentlicher Wert
Excludable | Non-excludable | |
Rival- rous | Private goods food, clothing, toys, furniture, cars |
Common goods fish, hunting game, water |
Non- Rival- rous | Club goods satellite television, club sports |
Public goods national defense, free-to-air television, air |
Der amerikanischen Ökonom Paul A. Samuelson war nach allgemeiner Auffassung der erste, der eine ausgearbeitete Theorie der öffentlichen Güter entwickelt hat (Öffentliche Güter). In seiner klassischen Schrift "The Pure Theory of Public Expenditure" definierte er das klassische öffentliche Gut oder, wie er es in dem Papier nannte, "collective consumption good", wie folgt:
...[are goods] which all enjoy in common in the sense that each individual's consumption of such a good leads to no subtractions from any other individual's consumption of that good...
This is the property that has become known as Non-rivalness. In addition a pure public good exhibits a second property called Non-excludability: that is, it is impossible to exclude any individuals from consuming the good.
Öffentliche Güter sind also jene bei denen eine Nutzenunteilbarkeit (club goods, keine Rivalität beim Konsum) vorliegt und reine öffentliche Güter (auch spezifische öffentliche Güter, public goods) solche Güter, von deren Konsum die Menschen schwer oder gar nicht ausgeschlossen werden können. Ganz rein wirken die abstrakten Prinzipien, wie so oft in der Realität, allerdings selten.
Das Marktprinzip funktioniert mit diesen Gütern nicht richtig, da es zwar Interessenten für diese Güter gibt, aber keiner bereit ist, einen Marktpreis zu entrichten. Dies liegt daran, dass man, auch ohne den Preis für das Gut zu entrichten, in den Genuss des Gutes kommen kann und man nicht mit anderen über den Preis (oder Gewalt) um den Konsum des Gutes konkurrieren muss.
In der Regel werden daher "public goods" von Gemeinwesen und ihren Organen (Staaten, Gemeinden usw.) verwaltet und zur Verfügung gestellt. Das Gemeinwesen wiederum beteiligt seine Mitglieder, somit alle realen und potentiellen "Nutzer", wenn nötig, über Steuern sowie andere Abgaben und Eigenleistungen an der Finanzierung und Herstellung der Arbeit, die das Gut, seine Erzeugung, seine Verwaltung und sein Konsum erheischen.
Der unverschlüsselte analoge terrestrische Rundfunk ist ein schönes Beispiel für ein reines öffentliches Gut. Keine weitere Zuseherin mindert die Menge des Gebotenen oder beeinträchtigt den Genuss der anderen und niemand mit einem Empfangsgerät kann leicht vom Konsum ausgeschlossen werden. Der Kabelrundfunk dagegen folgt zwar dem ersten Prinzip, es ist aber recht leicht, über die Anschlusstechnik willige Konsumenten, die nicht zahlen wollen, vom Konsum auszuschließen. Die heutige Verschlüsselungstechnik hat die technisch-wirtschaftlich Nichtausschließbarkeit allerdings allenthalben beendet. Daher benötigt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen politischen Willen zu seiner Sicherung.
Beim Internet ist es noch ein wenig anders. Solange das Bandbreiten-Angebot in den geteilten Verbindungsstücken (Kabel, Lichleiter, elektromagnetisches Spektrum) beschränkt bleibt, reduziert der Genuss der einen den Genuss des anderen, wie wir z.B. im den W-LAN-Spektren großer Wohnhäuser leicht feststellen können. Multicast und Broadcast sind hier wenig ausgebaut und würden ja auch nur bei Gleichzeitigkeit, wie z.B. der Übertragung von Sportereignissen und Pressekonferenzen etwas nützen. Man kann immer noch nicht für alle Teile des Netzes von "bandwidth abundance" sprechen, aber man fühlt, dass wir auf dem Weg dorthin sind.
Die Luft, der Regen und die Sonne dagegen sind bis heute öffentliche Güter geblieben. Wenn die Reichen im Grünen wohnen und die Armen dort, wo der Smog ist, ist zwar sogar beim Atmen nicht die volle Gleichheit im Konsum gegeben, aber ganz kann sich niemand vor "schlechter Luft" abschotten und der "saure" Regen fiel auch in die Gärten der Allerreichsten.
Ein Wert ist etwas anderes als ein Gut. Wert ist die Eigenschaft eines Gutes, die durch einen Vergleich mit der Höhe von Bedarf und Begehren nach Gütern zustande kommt, was aus Phrasen wie, "das ist es mir wert" bei näherer Betrachtung schnell klar wird. Die Feststellung eines Wertes impliziert umgekehrt auch, das die betroffenen Güter über irgend etwas Gemeinsames vergleichbar sind. In Geld gespeicherte Arbeitszeit (Unterabteilung von Lebenszeit) seit langer Zeit und, seit es für viele genug davon gibt, auch die Menge an Freizeit (freie Lebenszeit) sind die 2 Aspekte, die immer mehr, auch sehr unterschiedliche, Güter tatsächlich vergleichbar machen. Gepeicherte Lebenszeit, v.a. in Geld abstrahierte Arbeitszeit, ist auch das, was seit der Sesshaftwerdung die Entwicklung von notwendigen großflächigen kooperativ-kompetitiven Interaktionen bei der Produktion, der Distribution und dem Konsum von Gütern ermöglicht.
Öffentliche Güter wie der Rundfunk haben also erst dadurch einen Wert, dass sie mit anderen Gütern verglichen werden, zum Beispiel mit den Gütern, die hingegeben werden müssen, damit dieses Gut eine Existenz bekommt. Sie erhalten auch dadurch einen Wert, dass sie mit einem anderen Gut verglichen werden und dann eine Entscheidung getroffen wird, ob jemand lieber Zeit mit dem Genuss dieses öffentlichen Guts verbringt als mit dem Konsum eines anderen Guts. Ein anderes Beispiel wäre die Entscheidung, ob vielen Leuten ein Ausbau der von Polizei und Armee produzierten Sicherheitsleistung lieber ist als mehr Kindergärten, Schwimmbäder oder mehr Straßenbau.
Der Wertbegriff hat in der diskursiven Verhandlung gegenüber dem Begriff des Gutes den großen Vorteil, dass der Wert im Ergebnis quantifizierbar wird oder bereits vor einer Entscheidung, z.B. in Geldwert, quantifiziert wurde. Umgekehrt erleichtert die Vorquantifizierung in der Folge das Vergleichen. So wird am Ende, wenn jemand die Kriterien dafür durchsetzen kann und dazu eine Übereinkunft zustande kommt, der Wert des öffentlichen Rundfunks zum Beispiel oder der Landesverteidigung tatsächlich in Geld quantifiziert ausdrückbar. Das kann entweder auf der Produktionsseite passieren, indem gemessen wird, was die Herstellung der Güter kostet oder, bei öffentlichen Gütern viel schwerer, indem ermittelt wird, was seine Verbraucher bzw. die Staatsbürger/innen für den Erhalt hinzugeben bereit wären. Letzteres wird in einem politischen Prozess verhandelt, an dem sich fast nur die politische Elite beteiligt. Bei Wahlen und, in der Schweiz recht oft, Volksabstimmungen kann in größeren Abständen, die Gemeinschaft der Wahlberechtigten, über Tendenzen der Bewertung oder konkrete Vorschläge der politischen Elitenfraktionen bewerten und teilweise darüber entscheiden.
Gerade die Medien brauchen aber nicht nur Geld, um die Produktion und die Verteilung ihrer produzierten Güter zu bewältigen, sondern auch viel hingegebene freie Lebenszeit ihrer Konsumenten, damit sie ihr anderes Produkt, ausreichend viele Augen- und/oder Ohrenpaare für die Botschaften der Werbetreibenden (Politik und Wirtschaft) realisieren und in Geld verwandeln können.
In Geld gespeicherte Arbeitszeit (gebundene Lebenszeit) seit langer Zeit und, seit es für ausreichend viele von uns genug davon gibt, auch die Menge an Freizeit (freie Lebenszeit) sind die 2 Aspekte, die immer mehr, auch sehr unterschiedliche, Güter tatsächlich vergleichbar machen.
Gepeicherte Arbeitszeit, zuerst in den Vorratsmengen und langlebigen Schätzen, die Ernte, Rohstoffgewinnung und Verarbeitung erwirtschaften. Die Erfindung des Geldes als flexibles und von vornherein quantifiziertes Tauschmittel ist es vor allem dieses, das Güter universell vergleichbar macht. Die abstrakte Universalität des Geldes und sein normierter Wert hat in der Entwicklung der Menschheit seit der Sesshaftwerdung die die immer großflächigeren kooperativ-kompetitiven Interaktionen bei der Produktion, der Distribution und dem Konsum von Gütern ermöglicht hat, bis hin zur eminenten globalen Vernetzung mit ihren Möglichkeiten. Auf der anderen Seite haben haben sich diese wirtschaftlichen und technischen Prozesse in den letzten 200 Jahren so schnell und weit entwickelt, dass die politischen Prozesse, die sich alle um Staaten bzw. Staatengruppen und eine sehr schwache globale Institution, die UNO, gruppieren, die Probleme, die damit einhergehen, nicht mehr annähernd ausreichend regeln und bewältigen können.
Die Zeitungen als Druckwerke waren nie ein klassisches öffentliches Gut, weil beide Kriterien (Nichtrivalität, Nichtausschließbarkeit) seit ihrer Erfindung nur wenig zugetroffen haben, wiewohl die Zeitungen mit der Gratisflugschrift beginnen, seit ihrer Erfindung stets von den Staaten subventioniert wurden und stets einen öffentlichen Aspekt enthielten. Eine Zeitung können zwar viele konsumieren, aber nur hintereinander. Die Rivalität ergibt sich über die Reihenfolge und die Zeit, die vorhanden ist, bis der Inhalt überholt ist und obsolet wird. Nachdem der Ersterwerber (oder im Kaffeehaus, der Erstnehmer) die Zeitung konsumiert hat, bleibt die Rivalität der Reihenfolge aufrecht, aber die Ausschlussmotivation sinkt rapide ab.
Der analoge Rundfunk dagegen war seit seiner Erfindung ein klassisches öffentliches Gut, auch in den Ländern, wo er an private Betreiber lizensiert wurde. Man muss sich, um das zu verstehen, nur die US-amerikanische Rundfunkgesetzgebung seit den 20er Jahren und die Geschichte der FCC ansehen.
Wenn wir die Besonderheiten von Kabelnetzen, die von ihrer Einrichtung an und bis heute im Großen und Ganzen ja Rundfunksimulation und -weiterleitung sind, einmal weglassen, dann stellen wir fest, dass die Digitalisierung und die damit einhergehende Verbesserung der Verschlüsselungstechnik, dem Rundfunk sein garantiertes Nicht-Ausschlussprinzip geraubt haben. Seitdem steht seine öffentlich-rechtliche Variante überall auch unter ziemlichem Druck, weil sie nur noch auf der Nicht-Rivalität und einem kollektiven politischen Willen beruht.
Wenn wir dann noch Phänomäne wie HBO und Netflix und ihre Ähnlichkeit zum Kino in Betracht ziehen, dann beschränkt uns zwar die Anzahl der Kinos und entsprechend der Kopien und deren Lebensdauer nicht mehr im Konsum, wir sehen aber, dass über ausreichend hohe Preise und ausreichend Konsumwilligkeit und -fähigkeit Ausschluss und Rivalität für dem Inhalt und der Distribution des Rundfunks sehr ähnliche Güter durchaus sozial, ökonomisch und politsch her- und darstellbar sind. Andere Formen wie Nachrichtensendungen, die durch ihre leichte, kontinent- oder gar weltweite Verbreitungsmöglichkeit im Überfluss erreichbar sind, geht die Tendenz noch mehr als früher dahin, dass die Konsumenten heute mehr nach der Übereinstimmung mit der eigenen Weltsicht als nach dem Informationsgehalt entscheiden.
Durch verschiedene Umstände, vor allem aber, weil ein paar wichtige IT-Player in den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts glaubten, das historische Business-Modell des US-amerikanischen Radios aus den entsprechenden 20er- und 30er-Jahren mit Geräteverkauf und Werbung wiederholen zu können, hat sich bis heute ein sehr großer Teil der Information und anderer Kommunikations-Dienstleistungen zu einem klassischen öffentlichen Gut entwickelt. Bei der Unterhaltung hat sich der Markt schon wieder geteilt und privatwirtschaftliche Erzeuger und Verteiler haben sich ganz viel davon im Internet zurückgeholt, z.B., wie bereits erwähnt Netflix und, mit Verzögerung, Amazon, HBO und Disney. Interessant ist, dass das Phänomen auch die Audioprodukte erfasst hat, wie man an Spotify und Pandora nachvollziehen kann und sich dabei eine Marktstruktur ergibt, die sich aus einem ganz kleinen Oligopol und Tausenden von winzigen Zwergen zusammensetzt. Ganz geht es sich für viele Konkurrenten ohne globale oder wenigstens kontinentale "Contents" und Marktzugang schwer aus. Der regionale politische Wille für Alternativen ist zwar im Ansatz da, das politische und technische Vermögen aber an den meisten Orten leider nicht vorhanden.
In den letzten 20 oder 30 Jahren sind die Reflexion und die Kommunikation über Güter stark aus der Mode gekommen und in vieler Hinsicht durch das Verhandeln und Besprechen von Werten ersetzt worden.
Wenn sogar sich selbst gerne als vehemente Gegner des Neoliberalismus präsentierende sozialdemokratische Propagandisten nur noch von Werten aber nicht mehr von Gütern sprechen und sowohl ihre Organisationseinheiten als auch ihre Hervorbringungen mit dem Begriff "Public Value" etikettieren sowie zwischen Gütern und Werten weder gedanklich noch sprachlich unterscheiden können und wollen, dann erkennen wir, wie erfolgreich die sogenannte "neoliberale Revolution", die in den 80er und frühen 90er Jahren von den angelsächsischen Ländern ausgegangen ist, gewesen ist und wie sehr sie als Gedankenwelt den Nachkriegs-Keynsianismus abgelöst hat, den Keynsianismus, der heute mit Macht zurückkommt, ohne seine Begriffe wieder etablieren zu können. John M. Keynes, Ernst F. Schumacher, Rosa Luxemburg und Karl Marx würden angesichts dieser Begrifflosigkeit, wenn sie noch in ihren Gräbern lägen, in in einem fort in ihnen rotieren.
Das ist alles kein Wunder, sondern der leicht ungleichzeitige Ausdruck einer Gesamtentwicklung, in der die sogenannte bürgerliche Produktionsweise und ihre begriffliche Begleitung ihrem Höhepunkt zu- und vielleicht auch darüber hinaus strebt. Mit "bürgerliche Produktionsweise" ist hier eine Gesellschaftsformation gemeint, in der das innerste Wirtschaftsprinzip die geldvermittelte tauschbasierte "Verwertung" von möglichst vielem, wenn schon nicht allem, ist. Eine solchen Formation hört irgendwann ganz "natürlich" auf, über Güter zu sprechen und nur noch von Werten zu denken, sprechen und schreiben.
plink, only 1 comment, praise or blame!