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Rundfunk, öffentliches Gut, privates Gut
In einem früheren Text haben wir kurz vorgestellt, was ein öffentliches Gut ist und warum es das ist. In der 2*2 Darstellung aus der Wikipedia wird "free to air television als klassisches öffentliches Gut genannt. Schauen wir uns das einmal historisch an.
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Ausschließbar |
Nicht ausschließb. | | Rivalität |
Private Güter
Speisen, Kleidung, Spielzeuge,Autos |
Allmende Güter
Fische, Wild, Wasser | | Nichtrivalität |
Vereinsgüter
Pay-TV, Vereinssport |
Öffentliche Güter
Landesverteidigung, frei empfangbarer Rundfunk, Luft |
Bevor preiswerte Rechner (Chips um 10$ oder so) existierten, die ein beim Sender verschlüsseltes Rundfunksignal preiswert beim Empfänger entschlüsseln konnten, war also der Rundfunk (im eigentlichen Sinn von durch den Äther) im Gegensatz zum Telefon und allen kabelgebundenen Telekommunikationen fundamental ein öffentliches Gut.
Die Telefonie war in Europa lange ein öffentlich kontrolliertes Gut und zwar aufgrund einer Tradition, die ein Fermmeldemonopol des Staates als unverzichtbar ansah. Fundamental ist sie das nicht, weil sie - zumindest in ihrer klassischen Form - keine der beiden Bedingungen für ein öffentliches Gut nach der obigen Definition erfüllt.
Umgekehrt bedeutet, dass etwas fundamental ein "öffentliches Gut" ist, auch nicht automatisch, dass es auch in der Verfügungsgewalt der "Öffentlichkeit" ist.
Die British Broadcasting Corporation
In Europa, selbst in Großbritannien, war die konsumorientierte Marktwirtschaft in der Zwischenkriegszeit (1919 - 1939) nicht weit genug vorangeschritten, um die Erstellung und Verbreitung dieses öffentlichen Gutes mit dem Verkauf der Empfangsgeräte und der Annahme und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung ausreichend zu finanzieren. Im Laufe der 20er Jahren wurde dieser Umstand mehr und mehr deutlich. 1926/7 wurde im vereinigten Königreich durch die Umwandlung der Broadcasting Company Ltd. in die Britisch Broadcast Corporation die erste und beispielgebende Öffentlich-Rechtliche Rundfunkorganisation geschaffen und damit dieses spezifische europäische Problem vorderhand gelöst. Das Modell sollte Nachahmer finden.
Radio Verkehrs-AG, Österreichisches Rundfunkwesen, Österreichischer Rundfunk
In Österreich sollte das wie in vielen anderen Ländern des Kontinents dauern. Hier begann der öffentlich lizenzierte Rundfunk mit der Radio Verkehrs-AG (RAVAG), als deren Gesellschafter die Gemeinde Wien, verschiedene Banken wie die Österreichische Creditanstalt, die Österreichische Telefonfabriks A.G. und die Republik Österreich bekannt sind. Das erfolgreichste Produkt der RAVAG war vor und nach dem WKII "Radio Wien". Sollte man das aus heutiger Sicht eine Public Private Partnership nennen. Jedenfalls wurde der Hörrundfunk in Österreich mit der Zeit eher staatsnaher als staatsferner.
Die amerikanische Besatzungsmacht gründete gleich 1945 "Radio Rot-Weiß-Rot", die britische Armee das "Blue Danube Network" und die "Sendergruppe Alpenland". Zuletzt kam noch die französische Militärverwaltung mit der "Sendergruppe West".
1955 kam "Österreich ist frei" und die obigen Einrichtungn wurden an die Republik Österreich übergegeben, die sie rasch zum "Österreichischen Rundspruchwesen" zusammenfasste. 1958 wurde daraus wieder die "Österreichischer Rundfunk" - Ges.m.b.H. 1967 bekam diese Ges.m.b.H. per Rundfunkgesetz 1967 Struktur- und Programmvorschriften, blieb jedoch immer noch im Staatseigentum. Der Rundfunk blieb hierzulande mehr oder minder trotz Rundfunkbegehren und öffentlich-rechtlicher Vorschriften unter direkter Staatskontrolle, wenn diese auch die letzten 7 Jahre davon durch ein Gesetz gemildert war.
Formal dem britischen Vorbild folgte erst die Regierung Kreisky 1974, als der ORF per Rundfunkgesetz 1974 tatsächlich in eine "Anstalt" öffentlichen Rechts übergeführt wurde. Ebenfalls seit 1974 ist die Unabhängigkeit des Rundfunks in Österreich "offiziell" in der Verfassung abgesichert. Natürlich kam bei der Gelegenheit auch der eine oder andere Kontrolltrick zur Anwendung.
So weit zu den historischen Anfängen. Andere Länder und Lösungen und die feinen Unterschiede zwischen Lizenz, Charter und Auftrag werden wir noch betrachten.
PS: Das klassische öffentliche Gut ist die Landesverteidigung. In so ferne der internationale Sport mit Nationalmannschaften irgendwie zu dieser gehört, was dieses Land bei der letzten Regierungsbildung auch nachvollzogen hat, und erst das Fernsehen wirklich diese Form des Sports für alle Bürger verfügbar macht, gehören Spiele mit Nationalmannschaften zum öffentlichen Gut. Solche mit Individuen und Klubmannschaften, die sich im Privatbesitz befinden, nicht. Unter Umständen gehören sie zu den Vereinsgütern. Doch auch das ist heutzutage strittig.
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last updated: 16.03.2010, 02:45
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my neurons recall this photo, shouldn't they?
by motzes (12.03.2010, 13:10)
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»Fremder Content soll doch einfach wieder dahin zurückgehen, von woher er gekommen ist!«
by tobi (10.12.2009, 17:45)
yup
and thanks for this timely welcome, mr. 3000!
by StefanL (14.11.2009, 13:33)
...
Welcome to the the big fat greek mythological puppet theatre! (And welcome back, Mr Tiny!)
by tobi (14.11.2009, 13:22)
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:)
by 0815tussi (19.09.2009, 16:36)
I agree completely
on the last point. If only penguins could fly.
by MaryW (17.09.2009, 13:46)
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Small wonder as most people don’t even get the benefits of cooperating in the Iterating Prisoner’s Dilemma (count me in, I just do it intuitively....
by tobi (17.09.2009, 12:00)
Well
no one can avoid all fools all the time, if only by not being able to avoid oneself all the time.
one can also have fun....
by StefanL (08.09.2009, 21:47)
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S/he who avoids the fool might not know how foolish s/he is. Don’t they know only fools and children tell the truth?
by tobi (08.09.2009, 21:28)
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Danke für das Video. Ich hab bei Minute 47 gestartet and it gave me the chills. Ich kann mich nicht erinnern, je zuvor einen hohen....
by tobi (08.09.2009, 09:26)

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